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Ungarn
Reisepaß/Visum
| | Paß erforderlich | Visum erforderlich | Rückreiseticket erforderlich | | Deutschland | Nein/1 | Nein | Nein | | Österreich | Nein/1 | Nein | Nein | | Schweiz | Nein/1 | Nein | Nein | | Andere EU-Länder | Nein/1 | Nein | Nein | Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifelsfall vor der Abreise bei der zuständigen konsularischen Vertretung. |
REISEPASS: Allgemein erforderlich, besteht keine Visumpflicht, muß der Reisepaß während des Aufenthalts gültig sein, bei Visumpflicht muß er 6 Monate über das Visum hinaus gültig sein. [1] Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland, Österreichs, der übrigen EU-Länder und der Schweiz können mit gültigem Personalausweis einreisen.
Anmerkung/Reisepaß (alte und neue EU-Länder): Aus der Verpflichtung der EU-Länder, ab dem 1. Mai 2004 den Gemeinsamen Besitzstand der EU (sog. "Acquis communautaire") umzusetzen, ergibt sich, daß für die Einreise der Staatsangehörigen der alten EU-Länder in die Beitrittsländer ein Personalausweis genügt. Inwieweit diese Vorgaben von den Beitrittsländern in der Praxis umgesetzt werden, ist noch nicht bekannt. Es könnte sein, daß den Grenzbehörden einiger Länder die Ausweismuster noch nicht vorliegen, so daß sich die Anwendung der neuen europäischen Einreisebestimmungen möglicherweise in der Praxis nicht schlagartig verfestigt.
Einreise mit Kindern:
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild bis zum vollendeten 14. Lebensjahr oder Personalausweis oder eigener Reisepaß.
Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepaß.
Schweizer: Personalausweis oder eigener Reisepaß.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
VISUM: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige folgender Länder:
(a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder (Großbritannien für einen Aufenthalt von bis zu 6 Monaten, Estland und Malta für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen) und Schweiz für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen;
(b) Andorra, Argentinien, Brasilien, Bulgarien, Chile, Costa Rica, Ecuador, Hongkong (China), Island, Israel, Japan, Kanada, Korea (Süd), Kroatien, Liechtenstein, Macau (China), Malaysia, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Norwegen, Panama, Paraguay, Uruguay, USA und Venezuela für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen;
(c) Nicaragua, Rumänien, San Marino und Singapur für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen.
Transit: Transitpassagiere, die innerhalb von 24 Stunden weiterreisen und den Flughafen nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Staatsbürger der folgenden Länder benötigen jedoch ein Transitvisum, sofern sie keine gültige Aufenthaltsgenehmigung für eines der EU-Länder, Island, Norwegen, Schweiz, Kanada oder USA besitzen: Afghanistan, Äthiopien, Bangladesch, Eritrea, Ghana, Guinea, Irak, Iran, Kamerun, Kongo (Dem. Rep.), Kongo (Rep.), Libanon, Liberia, Nigeria, Pakistan, Philippinen, Ruanda, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Sri Lanka, Sudan, und Syrien sowie Inhaber von Reisepässen, die von den palästinensischen Behörden ausgestellt wurden.
Visaarten: Einreisevisum (auch für Transit) zur einmaligen, doppelten oder mehrmaligen Einreise für Einzelreisende oder Gruppen.
Visagebühren:
Deutschland und Österreich:
Für einen Aufenthalt von max. 90 Tagen brauchen Deutsche und Österreicher kein Visum. Für Aufenthalte von über 90 Tagen müssen Deutsche und Österreicher eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Die folgenden Preise gelten für Antragsteller mit Aufenthaltsgenehmigung in der Bundesrepublik Deutschland und Österreich:
Einreisevisum: 33 € (einmalige Einreise), 61 € (zweimalige Einreise), 145 € (mehrmalige Einreise). Dauervisum: 41 €. Transitvisum: 31 € (einmalige Durchreise), 53 € (zweimalige Durchreise), 121 € (mehrmalige Durchreise). Expreßausstellung kostet zusätzlich ca. 13 €.
Werden die Visa mit der Post zugestellt , kommt noch eine Zustellungsgebühr von 6 € hinzu.
Schweiz:
Schweizer brauchen für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen kein Visum. Für Aufenthalte über 90 Tage benötigen schweizer Staatsbürger ein Dauervisum.
Einreisevisum: 40 US$ (einmalige Einreise), 100 US$ (zweimalige Einreise), 180 US$ (mehrmalige Einreise). Dauervisum: 50 US$. Transitvisum: 38 US$ (einmalige Durchreise); 30 US$ (zweimalige Durchreise); 150 US$ (mehrmalige Durchreise). Expreßausstellung in der Schweiz kostet zusätzlich ca. 15 US$.
Gültigkeitsdauer: Einreisevisum: 6 Monate ab Ausstellungsdatum für 30-90 Tage Aufenthalt. Transitvisum: 48 Std.
Antragstellung: Konsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Unterlagen: (a) 1 Paßfoto. (b) Gültiger Reisepaß, der 6 Monate nach Ablauf des Visums gültig sein muß. (c) Ausgefüllter Antrag. (d) Visumgebühr zahlbar mit Bankkarte (EC-Karte) oder Banküberweisung (Zahlungsbeleg beifügen). (e) Bestätigung über die Unterkunft. (f) Krankenversicherung. (g) Geschäftsvisum: Einladungsschreiben des ungarischen Geschäftspartners.
In manchen Fällen wird auch ein Rück- bzw. Weiterreiseticket und eine gültige Aufenthaltsgenehmigung verlangt. Bei der Botschaft in Bern muß stets eine Hotel- und Flugbuchungsbestätigung eingereicht werden, wenn der Antragsteller über keine gültige Aufenthaltsgenehmigung für die Schweiz verfügt.
Bei postalischer Antragstellung sollte ein frankierter adressierter Umschlag (Einschreiben) beigefügt werden.
Hinweis: Alle Reisenden müssen über Geldmittel im Gegenwert von 1.000 Ft pro Aufenthaltstag verfügen.
Bearbeitungszeit: 5 Tage. Ca. 6 Wochen für ein Dauervisum; Expreßvisa am selben Tag.
Einreise mit Haustieren:
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern benötigen seit dem 3. Juli 2004 einen Heimtierausweis (pet pass) und müssen entweder mit einer deutlich erkennbaren Tätowierung gekennzeichnet sein oder als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muß hervorgehen, daß bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde.
Bis zum 1. Oktober 2004 gelten folgende Übergangsregelungen:
- entweder kann der internationale Impfpaß verwendet werden, wenn die Tollwutimpfung vor dem 1. Oktober 2004 durchgeführt wurde und wenn der internationale Impfpaß mit dem Heimtierausweis gleichwertige Bestimmungen aufweist. Eine Kennzeichnung der Tiere ist ebenfalls erforderlich.
- oder die bisher gültige einzelstaatliche Vorschrift ist gültig (siehe unten im letzten Absatz).
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Liechtenstein, Norwegen und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus allen übrigen Ländern gilt die folgende einzelstaatliche Vorschrift:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt, das mindestens 8 Tage vor der Einreise ausgestellt wurde. Das Gesundheitszeugnis muß bescheinigen, daß das Tier als gesund gilt, daß es 20 km im Umkreis des Herkunftsortes innerhalb der letzten 3 Monate vor der Einreise keinen Tollwutfall gab und daß das Tier eine Schutzimpfung gegen Tollwut erhalten hat.
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